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Ständig Streit um die Mietnebenkosten

Die Mietnebenkosten muss der Mieter zusätzlich zur Miete zahlen, wenn dies im Mietvertrag wirksam vereinbart wurde ...

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Ab sofort Winterreifenpflicht!

2010-12-01 18:00 von Karl-Heinz Hanfler

Winterreifenpflicht und die Bußgeldkatalogverordnung

 

Nach Änderung der Straßenverkehrsordnung und der Bußgeldkatalogverordnung sind ab sofort (ab dem 4.12.2010) gemäß § 2 Abs. 3 a StVO Winterreifen Pflicht. Das bedeutet folgendes:

 

  • Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur noch mit M+S-Reifen gefahren werden. Dieses M +S-Symbol ist auf der Seitenfläche des Reifens zu finden.

  • Die Winterreifenpflicht gilt nicht für einen bestimmten Zeitraum, sondern immer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte.

  • M+S-Reifen können Winter- und Ganzjahresreifen sein.

  • Bei der Verwendung von falschen Reifen oder Sommerreifen riskiert der Unfallverursacher seinen Versicherungsschutz, so dass die Kaskoversicherung eventuell gar nicht oder nur teilweise reguliert.

  • Bei Nichtbeachtung der Winterreifenpflicht ist ein Bußgeld in Höhe von 40,00 € fällig, bei Behinderung des Straßenverkehrs sind 80,00 € fällig, sowie Punkte in Flensburg.

  • Gemäß § 36 Abs. 2 StVZO muss das Hauptprofil am ganzen Umfang des Reifens mindestens 1,6 mm betragen.

 

Es wird jedoch geraten Sommerreifen bei einer Profiltiefe ab 3 mm und Winterreifen bei einer Profiltiefe ab 4 mm auszutauschen.

 

  • Kraftfahrzeug der Klassen M2, M3, N2 und N3 dürfen bei den oben genannten Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind.

 

 

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Rechtsanwalt Karl-Heinz Hanfler

 

 

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