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Grad der Behinderung von 50 bei Diabetes Mellitus

2011-11-10 00:00 von Redaktion

 

Grad der Behinderung von 50 bei Diabetes Mellitus

 

Nach den Empfehlungen des ärztlichen Sachverständigenbeirats zur Feststellung des Grades der Behinderung ist nunmehr folgende Bewertung vorgesehen:

 

  • Zuckerkrankheit (Diabetes Mellitus mit Diät allein ohne blutzuckerregulierenden Medikation): Grad der Behinderung „0“.

  • Mit Medikamenten eingestellt, die die Hypoglykämieneigung erhöhen: Grad der Behinderung „20“.

  • Unter Insulintherapie, auch in Kombination mit anderen blutzuckersenkenden Medikamenten, je nach Stabilität der Stoffwechsellage: Grad der Behinderung „30 bis 40“.

  • Unter Insulintherapie instabile Stoffwechsellage einschließlich gelegentlich schwerer Hypoglykämien: Grad der Behinderung „50“.

 

Auf der Grundlage dieser Vorgaben hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in einem Urteil vom 25.07.2011 (AZ: L 4 SB 182/10) entschieden, dass ein Grad der Behinderung von „50“ für einen Diabetes mellitus mindestens vier Insulininjektionen pro Tag, ein selbständiges variieren der Insulindosis und gravierende und erhebliche Einschnitte in der Lebensführung voraussetzt.

 

Diese Voraussetzungen liegen bei einer guten, allenfalls mäßig schwankenden Einstellung des Diabetes mellitus nicht vor.

 

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