Bußgeldkatalog ab 28.04.2020
Erhöhte Vorsicht ist ab dem 28.04.2020 geboten, da der Bußgeldkatalog durch die STVO-Änderungen verschärft wurde.
Die neue Straßenverkehrsordnung bringt härtere Strafen unter anderem für Rettungsgassenverstöße, neue Regeln für Halten und Parken auf Geh- und Radwegen, sowie verschärfte Regelungen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, mit sich.
Die wichtigsten Regelungen:
Fahrverbote schon ab 21 km/h
Beschreibung | Regelsatz/Punkte
(innerorts) |
Regelsatz/Punkte
(außerorts) |
Fahrverbot
(innerorts) |
Fahrverbot
(außerorts) |
21-25 km/h |
80,00 € / 1 Punkt |
70,00 € / 1 Punkt |
1 Monat |
- |
Hohe Strafen beim Durchfahren einer Rettungsgasse
Wer keine Rettungsasse bildet, zahlt aktuell 200,00 € Bußgeld und kassiert 2 Punkte in Flensburg.
Deutlich härter werden künftig vor allem Fahrer bestraft, die durch die Rettungsgasse fahren oder sich an Einsatzfahrzeuge hängen, und zwar mindestens mit 240,00 €, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Halten in zweiter Reihe
Das Halten in zweiter Reihe, beispielsweise um jemanden das Aussteigen zu ermöglichen oder ein-und auszuladen, wird mit 55,00 €, bei Behinderung sogar mit 70,00 € und einem Punkt in Flensburg bestraft.
Parken auf Geh- und Radwegen
Das Parken auf Geh- und Radwegen, sowie das Halten auf Schutzstreifen wird mit 55,00 € bestraft.
Bei Behinderung können 70,00 € und 1 Punkt in Flensburg fällig werden.
Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern
Der Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern ist auf 2 m festgelegt worden.
Kraftfahrzeuge müssen beim Überholen auf der Fahrbahn künftig einen Mindestabstand zu Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern halten. Außerorts sind das mindestens 2 m, innerorts 1,5 m.
Schrittgeschwindigkeit für LKW beim Abbiegen
Aufgrund der vielen schweren Unfälle, die von LKWs beim Abbiegen verursacht wurden, ist zur Vermeidung von schweren Unfällen für alle Fahrzeuge über
3,5 Tonnen, die innerorts rechts abbiegen, angeordnet, dass diese künftig auf Straßen, wo mit Rad- oder Fußgängerverkehr gerechnet werden muss, nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen.
Verstöße werden mit 70,00 € Bußgeld geahndet und mit 1 Punkt in Flensburg.
Verwendung von Blitzer-Apps auf Smartphones wird verboten
Die Verwendung von Apps auf Smartphones und Navigationsgeräten, die auf Blitzer aufmerksam machen, wird verboten.
Das gilt auch für Radarwarner.
Die Geldbuße dafür beträgt 75,00 €, sowie die Eintragung eines Punktes in Flensburg.
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