Unfall im Inland als Verursacher
Glaubt man der Statistik wird jeder Mensch 1,6 mal in seinem Leben in einen Unfall verwickelt.
Nach einer Umfrage des Automobilclubs von Deutschlands fühlen sich viele Unfallopfer von den Versicherungen und Werkstätten abgezockt.
Lassen Sie Ihre Unfallschadensangelegenheit von Profis bearbeiten!
Hierzu reicht es aus, wenn Sie an uns folgende Unterlagen übermitteln:
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Vollmacht
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polizeilicher Unfallaufnahmebogen
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falls vorhanden Ihre Rechtsschutzversicherung und die Rechtsschutzversicherungsnummer.
Zur schnellen Übermittlung bieten wir Ihnen weiter unten entsprechende Formulare zum Download zum Ausfüllen an. Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise für Ihr Verhalten am Unfallort.

Schadenersatz als "Verursacher"
Selbst als Unfallverursacher besteht die Möglichkeit Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Insbesondere ist hier der Vergleich mit der Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung vorzunehmen und im Einzelnen abzuwägen, ob und in welcher Höhe ( beispielsweise 50%-ige Haftung des Unfallbeteiligten) eine Mithaftung in Betracht kommt.
Nur wenn sich die eigene Betriebsgefahr des Fahrzeugs des Unfallverursachers auf "null" reduziert, scheiden eigene Schadensersatzansprüche des Unfallverursachers aus.
Dies ist im Einzelnen zu überprüfen und hinsichtlich der Quotelung kompliziert.
Wenn der vermeintliche Geschädigte 100 % seines Schadens geltend machen und durchsetzen will, muss er nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs nachweisen, dass auch der "sorgfältigste Autofahrer" den Unfall nicht hätte vermeiden können.
Das ist in jedem Einzelfall zu prüfen.
- Jeder muss am Unfallort verbleiben.
- In jedem Fall ist die Polizei zu benachrichtigen.
- Die Warnblinkanlage ist einzuschalten.
- Die Unfallweste ist anzuziehen.
- Die Unfallstelle ist abzusichern und Verletzten Erste-Hilfe zu leisten.
- Das Warndreieck ist aufzustellen.
- Bei geringfügigen Schäden ist unverzüglich die Unfallstelle zu räumen.
Viele Unfallopfer bemängeln die oft zögerliche Abwicklung des Schadens durch die zuständige Haftpflichtversicherung.
Wir garantieren Ihnen sofortige Kontaktaufnahme mit der Haftpflichtversicherung und zügige Abwicklung.
Hingegen versuchen Haftpflichtversicherungen kompetente Berater wie Rechtsanwälte und Sachverständige aus der gesamten Schadensabwicklung herauszuhalten.
Beauftragen Sie uns sofort mit Ihrer Unfallschadensabwicklung.
Grundsätzlich reicht die Übersendung des polizeilichen Unfallaufnahmebogens.
Wir nehmen sofort Kontakt mit Ihnen auf.
− Reparatur des Unfallschadens
− die Wertminderung
− die Kostenpauschale
− die Sachverständigenkosten
− die Mietwagenkosten, oder Nutzungsausfallentschädigung
− die Kreditkosten bei verzögerter Regulierung durch die Haftpflichtversicherung − Schmerzensgeld − Haushaltshilfekosten − Rechtsanwaltskosten.
Die Höhe des Unfallschaden wird regelmäßig zunächst durch ein Sachverständigengutachten festgestellt.
Sodann wird das Fahrzeug in einer Fachwerkstatt repariert.
Die gegnerische Haftpflichtversicherung ist dann verpflichtet, den Schaden, allerdings ohne Mehrwertsteuer, entsprechend des Gutachtens zu regulieren.
− Wiederbeschaffungswert − abzüglich Restwert
Selbstverständlich besteht auch hier ein Anspruch auf Erstattung der Kostenpauschale in Höhe von 25,00 € und der Sachverständigenkosten.